Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um ein Händlerkennzeichen beantragen zu können. Es ist erforderlich, dass der Antragsteller nachweist, dass er im Autohandel tätig ist und ein Gewerbe angemeldet hat. Weiterhin müssen die für den Betrieb notwendigen Räumlichkeiten, Versicherungen und Genehmigungen vorhanden sein. Zusätzlich ist es erforderlich, dass die zuständige Behörde die persönliche Eignung des Antragstellers überprüft.