In der Regel ist man als Privatperson, die ihr Auto verkauft, nicht dazu verpflichtet, Mehrwertsteuer zu berechnen und an den Staat abzuführen, da man keinen gewerblichen Handel betreibt. Anders sieht es jedoch aus, wenn man das Fahrzeug als gewerblicher Händler oder Unternehmer verkauft. In diesem Fall ist man verpflichtet, Mehrwertsteuer zu berechnen und an den Staat abzuführen.